Mindesterfordernis Ausstellung in 24 Mon:
6 Std. davon 3 Std und 30 Starts alleine
HM 8 Std. davon 4 Std. und 35 Starts alleine
Um nun die Grundberechtigung zum Führen eines Segelflugzeuges im Flug zu erhalten sind innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung mindestens 6 Stunden Flugzeit, davon 3 Stunden und 30 Starts alleine an Bord. Erlangt man die Grundberechtigung mit der Hilfsmotorstartberechtigung sind 8 Stunden insgesamt, 4 alleine und 35 einwandfreie Landungen alleine an Bord.
Erweiterung Grundberechtigung
10 Ldg je Startart alleine
HM 8 Std. davon 4 Std. und 35 Ldg. alleine + Prüfung
Natürlich kann man auch mehrere verschiedene Startarten schon im Rahmen der Grundausbildung erlernen. Für das Erlangen dieser Startarten sind aber jeweils 10 einwandfreie Starts alleine an Bord.
Zusätzliche Berechtigungen – Startarten
Wenn eine Startart nicht im Zuge der Grundschulung gelehrt wurde, kann sie als zusätzliche Berechtigung erworben werden. Grundsätzlich können die gleichen Startarten wie bereits oben genannt wurden als zusätzliche Berechtigungen erworben werden.
Für die Eintragung der zusätzlichen Startart sind mindestens 10 einwandfreie Starts innerhalb der letzten 24 nachzuweisen, genau wie eine theoretische Ausbildung und Zusatzprüfung. (Mit dem Motorsegler 8 Stunden Flugzeit, davon 4 alleine, mindestens 35 einwandfreie Landungen alleine an Bord).
Doppelsitzer in 24 Mon.:
20 Std. + 20 Ldg.
Zusätzliche Berechtigungen – Doppelsitzer
Die Doppelsitzerberechtigung wird „Erweiterung der Grundberechtigung“ genannt. Sie berechtigt dazu, zwei- und mehrsitzige Segelflugzeuge zu zweit zu fliegen.
Um diese Berechtigung zu erlangen ist keine Prüfung notwendig, sondern eine gewisse praktische Erfahrung von mindestens 20 geflogenen Stunden und mindestens 20 einwandfreie Landungen mit einem Doppelsitzer unter Aufsicht eines Fluglehrers (hier gelten natürlich auch die 30 Alleinstarts mit der Rhönlerche).
Verlängerung Grundberechtigung
30 Ldg. Innerhalb 60 Mon., davon 5 Ldg in den letzten 12 Mon
je Startart 10 Ldg. ( 60Mon.) davon 3 Ldg. In den letzten 12 Mon.
Aufrechterhaltung des Segelfliegerscheines und aller zusätzlichen Berechtigungen
Es gibt unterschiedliche Anforderungen, wie man die einzelnen Berechtigungen erhalten kann. Grundsätzlich behält man alle Berechtigungen deren Mindesterfordernisse man erfüllt, jene Berechtigungen, die man nicht weiterhin erfüllen kann, ruhen.
Mindest erforderliche Flugpraxis für:
Grundberechtigung: In den letzten 60 Monaten 30 Landungen, davon 5 in den letzten 12 Monaten
Erweiterung (2sitzer): In den letzten 60 Monaten mindestens 6 Stunden Flugzeit, mindestens 60 Landungen und davon 10 während der letzten 12 Monate
Zusätzliche Startart: Mindestens 10 Abflüge in den letzten 60 Monaten, davon 3 innerhalb der letzten 12 Monate