1. Segelflugleiter bei Streckensegelflug
Da Rücklandungen von geschleppten Streckensegelflügen kaum vorkamen ergeht folgende Regelung:
Ein Segelflugleiter ist bei Streckensegelflügen nicht erforderlich
Solange kein Segelflugleiter gemeldet ist hat der jeweilige Pilot des geschleppten Segelfluges das Landefeld zu prüfen und dies an ATC zu übermitteln
Bei ungeplanter Rücklandung des geschleppten Segelfluges hat sich der Pilot, sobald eine Rücklandung absehbar wird die Rücklandung auf 120,10 Mhz zu melden und eine Freigabe für Luftraum D einzuholen
ATC kontrolliert visuell die Hindernisfreiheit des Landefeldes und informiert ADM
ADM kontrolliert, wenn möglich und bei rechtzeitiger Meldung das Landefeld
Checkliste:
Prüfe das Landefeld auf Benützbarkeit und Hindernisfreiheit
Melde dies an TWR über Funk beim Erstkontakt vor dem Abflug (entweder direkt oder über Schlepppilot)
Sobald unvorhergesehene Rücklandung absehbar ist informiere TWR und hole eine Freigabe für Luftraum D (die TRA L und C sind nicht aktiv weil ja kein SFL gemeldet ist!!)
Prüfe das Landefeld erneut auf Hindernisfreiheit beim Überflug/Anflug
Lande nach eigenem Ermessen im Segelfluglandefeld (TWR wird diese Information übermitteln)
Mache das Landefeld so rasch wie möglich frei
2. Eintragungen ins Flightoffice
Bitte die Flüge nach der Landung bzw. nach Schulungsende vollständig mit Landezeit eintragen., da sonst beim nächsten Eintrag die Betriebsstunden im Bordbuch nicht stimmen
3. Einräumen Segelflughangar
Nachdem es in den letzten Tagen einige Schäden an der WT9 und Dimona gegeben hat der Einräumplan für beide Flugzeuge:
Bitte passt beim Einräumen auf!!!!!!